Um eine Förderung zu erhalten, ist der Gemeinde bis spätestens 31. Januar 2021 das Formular ausgefüllt vorzulegen.
Den Grundbetrag in Höhe von 50,00 € können auch Vereine beantragen, die keine Kinder und Jugendlichen als Mitglieder haben.
Es ist zu beachten:
- Förderfähig sind nur Vereine, die Mitgliedsbeiträge erheben
- Verbindlich ist die Mitgliederzahl bis 31.12. des Vorjahres
- Ohne Meldung erfolgt keine Förderung.
Regina Bruckmann
Erste Bürgermeisterin